Die erste Reaktion
auf eine einfache Anfrage beim Bundesministerium der Finanzen macht die
kritische Lage für Beteiligungskapital in Deutschland deutlich: Gern sei man
bereit, uns das unter Leitung von Prof. Dr. Christoph Kaserer erstellte
Gutachten mit dem Titel „Erwerb und Übernahme von Firmen durch
Finanzinvestoren“ zuzusenden. Dieses Forschungsprojekt wurde vom
Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegeben, um aus den Ergebnissen
Anregungen für ein Private Equity-Gesetz zu gewinnen. Ulrike Abratis, Pressesprecherin
des Ministeriums, ergänzte jedoch umgehend, dass die Inhalte des Gutachtens im
Ministerium sehr kritisch gesehen würden, „weil das sehr teuer ist, was dort
vorgeschlagen wird“.
Zwar mögen sich die
Gutachter den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass ihre in der ersten Fassung
des Gutachtens weitgehend undifferenzierte Betrachtung von gründungsfördernden
Venture Capital- und den auf Mehrheitsübernahmen reiferer Unternehmen
spezialisierten Buyout-Fonds eine geeignete Steilvorlage für all jene war, die
hinter den Ausführungen der Autoren ein gewisses Maß an Lobbyarbeit vermuteten.
Schließlich unterscheidet sich deren Geschäftsmodell zweifelsohne deutlich
voneinander – ungeachtet dessen, dass eine juristische Abgrenzung in der Praxis
äußerst komplex wäre. Die pauschale, teils polemische Deutlichkeit, mit der das
Ministerium die Inhalte der Untersuchung zurückweist, erschwert jedoch jeden
vernünftigen Dialog. Wie das Handelsblatt am 19. April berichtete, taxierte
Staatssekretär Axel Nawrath „die potenziellen Steuerausfälle der (Anm. der
Redaktion: im Rahmen des Gutachtens vorgeschlagenen) Regelungen auf 15 bis 20
Mrd. Euro“. Dieser Betrag sei nicht nachvollziehbar, so Thomas Pütter,
bisheriger Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften
e.V. (BVK) bei einem Pressegespräch anlässlich der BVK-Fachkonferenz am 18.
April in Frankfurt.
Tatsächlich stellt
sich angesichts der Empfehlungen der Gutachter (u. a. gesetzliche Verankerung
der uneingeschränkten Steuertransparenz von Private Equity-Fonds, Beibehaltung
der Verlustvorträge bei Mehrheitswechseln und Fortführung der Besteuerung des
Carried Interests nach dem Halbeinkünfteverfahren) die Frage, woraus sich
Steuerausfälle in Höhe mehrerer Mrd. Euro zusammensetzen sollen. Faktisch liegt
doch der wesentliche Unterschied zur bisherigen Rechtslage schlicht in der
Forderung, die derzeit einem Glücksspiel ähnelnde Einordnung eines Fonds als
vermögensverwaltend (und damit steuerlich transparent) bzw. gewerblich
gesetzlich eindeutig zugunsten der international üblichen Steuertransparenz
festzuschreiben und so Rechtssicherheit zu schaffen. Schade, dass dieses
Verständnis Berlin noch nicht erreicht hat.
andreas.uhde@vc-magazin.de